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Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

ASVG
Geringfügigkeitsgrenze  
monatlich € 475,86
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 713,79
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 185,00
monatlich € 5.550,00
jährlich für Sonderzahlungen € 11.100,00
Höchstbeitragsgrundlage  
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.475,00
GSVG
Pensionsversicherung FSVG  
Höchstbeitragsgrundlage  
pro Monat € 6.475,00
pro Jahr € 77.700,00
Mindestbeitragsgrundlage  
pro Monat € 574,36
pro Jahr € 6.892,32
Unfallversicherung € 11.100,00
Beitrag zur Unfallversicherung  
monatlich € 10,42
jährlich € 125,04

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 25. November 2020

Bild: Elnur – stock.adobe.com

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