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Alles rund ums Auto (Kfz)

Vorsteuerabzugsberechtigte Kfz

Vorsteuerabzugsberechtigte Kfz

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Kastenwagen

Kastenwagen gemäß § 5 der Verordnung aus 1996

Die Anerkennung dieser Fahrzeuge als vorsteuerabzugsberechtigt bleibt auch im Geltungsbereich der Verordnung BGBl. II Nr.193/2002 unverändert aufrecht.

Bis 1996 ausgelaufene Modelle werden kursiv dargestellt.

MarkeModell
ChevroletChevrolet Astro Cargo
Chevrolet G Van Cargo
ChryslerChrysler Grand Voyager 4Cargo Doppelkabine (mit zwei Sitzreihen)
Chrysler Voyager Van (bis Modelljahr 1995)
CitroenCitroen Berlingo Kastenwagen
Citroen C 15
Citroen Jumper Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Citroen Jumpy Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Citroen C 25 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
DaihatsuDaihatsu Hijet Van
FiatFiat Doblò Cargo
Fiat Doblò MaxiCargo
Fiat Ducato Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Fiat Fiorino Kastenwagen
Fiat Scudo Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
FordFord Escort Kastenwagen (Lieferwagen)
Ford Fiesta Courier Kastenwagen
Ford Transit Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
HyundaiHyundai H-1 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Hyundai H-100 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
IvecoIveco Daily Kastenwagen und Iveco TurboDaily Kastenwagen
KIAKIA Pregio 3Van und 6Van (6Van mit zwei Sitzreihen)
Land RoverLand Rover Defender 110 Hard Top (ohne Fenster)
MazdaMazda E2200 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
MercedesMercedes Sprinter Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Mercedes Vito Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
MitsubishiMitsubishi L300 Kastenwagen und Transporter (Transporter auch mit zwei Sitzreihen)
Mitsubishi L400 Kastenwagen und Transporter (Transporter mit zwei Sitzreihen)
NissanNissan Trade (auch mit zwei Sitzreihen)
Nissan Urvan (auch mit zwei Sitzreihen)
Nissan Vanette Cargo (auch mit zwei Sitzreihen)
Nissan Sunny Van Hochdach
Nissan Vanette (auch mit zwei Sitzreihen)
OpelOpel Astra Lieferwagen, 3türig
Opel Combo
Opel Kadett Combo, Modell 38
Opel Kadett Delivery Van, Modell 37
Opel Movano Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Opel Rekord Delivery Van, Modell 65
Opel Vivaro Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
PeugeotPeugeot Boxer Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Peugeot Expert Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Peugeot J5/J9/J7 Kastenwagen (J5 auch mit zwei Sitzreihen)
Peugeot Partner Kastenwagen
PiaggioPiaggio Porter Kastenwagen
PuchPuch G Kastenwagen (Baumuster 4)
RenaultRenault Espace J66 DK (mit zwei Sitzreihen)
Renault Express Kastenwagen
Renault Kangoo FC
Renault Kangoo Grande FC
Renault Master FD
Renault Master Kastenwagen
Renault Master Kasten - JD (mit zwei Sitzreihen)
Renault Trafic - DK (mit zwei Sitzreihen)
Renault Trafic Kastenwagen
SeatSeat Inca Van
Seat Terra Lkw
SkodaSkoda 795 Van Plus
Skoda Foman Praktik 135 Ausf. 785L 136B-Hochdach
SubaruSubaru Domingo Van
SuzukiSuzuki Carry Van
TalbotTalbot City-Laster
ToyotaToyota Hi Ace Kastenwagen
Toyota Lite Ace Kastenwagen
VWVW Caddy Kastenwagen
VW LT Kasten- und Hochraum-Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
VW Transporter Kasten- und Hochraum-Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
VW Transporter Winner
VW TransVan (mit zwei Sitzreihen)

Kleinlastkraftwagen

Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung aus 2002

Es handelt sich hierbei um Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 aufgrund der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. Jänner 2002, RS C-409/99, als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen anerkannt wurden. 
Fahrzeuge, die schon unter "Kastenwagen gemäß § 5 der Verordnung aus 1996" angeführt sind, sind unverändert vorsteuerabzugsberechtigt.

MarkeModell
ChevroletChevrolet Kalos (2 Seitentüren)
ChryslerChrysler Voyager Cargo (4 Seitentüren)
CitroenCitroen C1 Profi (2 Seitentüren)
Citroen C2 Profi (2 Seitentüren)
Citroen C5 Profi (4 Seitentüren)
Citroen Nemo (2, 3 oder 4 Seitentüren)
Citroen Picasso Profi (4 Seitentüren)
Citroen Saxo Profi (2 Seitentüren)
Citroen Xsara Profi (4 Seitentüren)
DaciaDacia Dokker Van (3 Seitentüren)
Dacia Duster Van (4 Seitentüren)
Dacia Duster (4tg)
Dacia Logan MCV Fiskal (4 Seitentüren)
Dacia Logan Van (4 Seitentüren)
Dacia Sandero Fiskal (2 Seitentüren)
DodgeDodge Nitro Cargo (4 Seitentüren)
FiatFiat 356 Tipo Hatchback (5-türige Karosserievariante mit Schrägheck)
Fiat 356 Tipo Kombi
Fiat Panda Van 4x4
Fiat Punto 188 (2 Seitentüren)
Fiat Punto 199 (2 Seitentüren)
Fiat Sedici Type FY
Fiat Stilo (2 Seitentüren)
FordFord Fiesta Van (2 Seitentüren)
Ford Focus Van (2 oder 4 Seitentüren)
Ford Focus Van Traveller (4 Seitentüren)
Ford Transit Connect (kurzer und langer Radstand) (2, 3 oder 4 Seitentüren)
Ford Transit Courier Kastenwagen
HyundaiHyundai H350 Kastenwagen
Hyundai i30 (Hatchback) Lkw (2 oder 4 Seitentüren)
Hyundai Santa Fe Lkw (4 Seitentüren)
Hyundai Terracan Lkw (4 Seitentüren)
Ineos Ineos Grenadier (4 Seitentüren)
IvecoIveco Massif Lkw (2 oder 4 Seitentüren)
JeepJeep Cherokee Cargo (4 Seitentüren)
Jeep Commander Cargo (4 Seitentüren)
Jeep Grand Cherokee Cargo (4 Seitentüren)
Jeep Wrangler Cargo (2 Seitentüren)
Jeep Wrangler Cargo Unlimited (4 Seitentüren)
Jeep Wrangler 3-türig (Version 2019)
Jeep Wrangler 5-türig (Version 2019)
KIAKIA Carens LKW (4 Seitentüren)
KIA cee'd Typ ED SW (4 Seitentüren)
KIA cee'd Typ JD SW (2 Seitentüren)
KIA cee'd Typ JD SW (4 Seitentüren)
KIA Sorento JC (4 Seitentüren)
KIA Soul EV/5-türig (4 Seitentüren)
KIA Sportage JE (4 Seitentüren)
KIA Sportage QL
KIA Sportage Typ SLS (4 Seitentüren)
LADALADA 111 Rabota (4 Seitentüren)
LADA Niva Taiga (2 Seitentüren)
Land RoverLand Rover Defender 90 Hard Top (HT)-Lkw (2 Seitentüren)
Land Rover Freelander Td4 3DR-Lkw (2 Seitentüren)
Land Rover LA (Discovery) Lkw (4 Seitentüren)
Land Rover LF/Lkw (Freelander 2 Lkw) (4 Seitentüren)
Land Rover Type Discovery N1G (LR)
Land Rover Type LE Modell Defender 110 Hard Top
Land Rover Type LE 90 Hard Top (3-türige Version mit Heckklappe)
MahindraMahindra Type M 540 SU4BU THAR - Lkw geschlossener Aufbau
MazdaMazda Premacy Van (4 Seitentüren)
MegaMega Multitruck Kastenwagen (2 Seitentüren)
MercedesMercedes-Benz Citan (415)
Mercedes-Benz Citan Kastenwagen Line Base oder Line Pro (420, Länge Standard- 4498 mm)
Mercedes-Benz G Kastenwagen (2 oder 4 Seitentüren)
Mercedes-Benz Sprinter 907/910 Kastenwagen
Mercedes-Benz Vaneo Company (4 Seitentüren)
MitsubishiMitsubishi Colt Van (2 Seitentüren)
Mitsubishi i-MiEV Van (2 Seitentüren)
Mitsubishi Outlander Lkw (4 Seitentüren)
Mitsubishi Pajero MT Lkw (2 Seitentüren)
Mitsubishi Pajero MT Van (2 Seitentüren)
Mitsubishi Pajero Pinin Lkw (2 Seitentüren)
Mitsubishi Pajero WG Lkw (4 Seitentüren)
Mitsubishi Pajero WG Van (4 Seitentüren)
Mitsubishi Space Star Lkw (4 Seitentüren)
NissanNissan Almera-N16 (2 Seitentüren)
NISSAN e-NV200 (3 Seitentüren)
Nissan Note-E11 (4 Seitentüren)
Nissan NV 250 W
Nissan Pathfinder R51 (4 Seitentüren)
Nissan Patrol Y61 (2 oder 4 Seitentüren)
Nissan Terrano R20 (2 oder 4 Seitentüren)
Nissan Townstar Typ NFK1)
Nissan X-Trail – T30 (4 Seitentüren)
Nissan X-Trail – T31 (4 Seitentüren)
OpelOpel Corsa Van (2 Seitentüren)
Opel Corsa F Van (2 Seitentüren)
Opel Zafira Van (4 Seitentüren)
PeugeotPeugeot Bipper (2, 3 oder 4 Seitentüren)
Peugeot iON Lkw (Elektromotor) (2 Seitentüren)
Peugeot 206 XA (2 Seitentüren)
Peugeot 208 XA (2 Seitentüren)
Peugeot 307 Break XA (4 Seitentüren)
Peugeot 307 XA (2 Seitentüren)
PT CruiserPT Cruiser Cargo (4 Seitentüren)
RenaultRenault Clio-SB (2 Seitentüren)
Renault Clio-SR (2 Seitentüren)
Renault Clio V Fiskal (2 Seitentüren)
Renault Express Euro 6d-TEMP1
Renault Kangoo Lkw (3 oder 4 Seitentüren)
Renault Laguna K74 SOC (4 Seitentüren)
Renault Megane CM – SOC (2 Seitentüren)
Renault Megane Ka Societe (4 Seitentüren)
Renault Megane Km Societe (4 Seitentüren)
Renault Megane Kz Societe (4 Seitentüren)
Renault ZOE Van (2 Seitentüren)
SeatSeat Altea XL/Freetrack Cargo 5P-N1 (4 Seitentüren)
Seat Ibiza-Cargo 6J-N1 (2 Seitentüren)
Seat Mii Cargo (2 Seitentüren)
SkodaSkoda 1U – Lkw (Octavia) (4 Seitentüren)
Skoda 5J – Lkw (2 Seitentüren)
Skoda 6Y – Lkw (Fabia) (2 Seitentüren)
Skoda Oktavia 1Z "Praktik" (4 Seitentüren)
SsangYongSsangYong Korando Lkw (2 Seitentüren)
SsangYong Kyron Lkw (4 Seitentüren)
SsangYong Rexton Lkw (4 Seitentüren)
SuzukiSuzuki Grand Vitara JT (Modell 2005) (2 oder 4 Seitentüren)
Suzuki Grand Vitara XL7 2,0 TD (LKW) Type HT (4 Seitentüren)
Suzuki Ignis 1,3 DDiS (LKW) Type MH (4 Seitentüren)
Suzuki Jimny N1 –Type HJ
Suzuki Jimny VU Type FJ (2 Seitentüren)
Suzuki SX4 (LKW) Type EY (4 Seitentüren)
Suzuki SX4 S-Cross LKW
Suzuki Vitara 2,0 TD VU (Type ET-V04V.S) (2 Seitentüren)
ThinkThink City Van (Elektromotor) (2 Seitentüren)
ToyotaToyota Aygo VAN (Type Aygo AB1N)
Toyota Corolla Van Type E12 (2 Seitentüren)
Toyota Land Cruiser 300 Van Type J12 (2 oder 4 Seitentüren)
Toyota Land Cruiser J15 Van (2 oder 4 Seitentüren)
Toyota Proace (3 oder 4 Seitentüren)
Toyota RAV 4 Van Type A2 (2 oder 4 Seitentüren)
Toyota RAV4 Van Type XA3 (4 Seitentüren)
Toyota Verso Van (Type AR2N - 4 Seitentüren)
Toyota Yaris Verso Van (Type P2 - 4 Seitentüren)
VolvoVolvo C30 City Van (2 Seitentüren)
Volvo V40 Van (bis Modelljahr 2004) (4 Seitentüren)
Volvo V50 Van (4 Seitentüren)
Volvo V70 Van (bis Modelljahr 2010) (4 Seitentüren)
Volvo XC 70 Fiskal (bis Modelljahr 2010) (4 Seitentüren)
Volvo XC90 Van (bis Modelljahr 2010) (4 Seitentüren)
VWVW 1K-Lkw (Golf V) (2 Seitentüren)
VW Fox City Van (VW 5Z-Lkw) (2 Seitentüren)
VW Golf City Van (2 Seitentüren)
VW Golf Variant City Van (4 Seitentüren)
VW ID. Buzz Cargo
VW Lupo City Van (2 Seitentüren)
VW Polo City Van (2 Seitentüren)
VW Up City Van (2 Seitentüren)

1) Es handelt sich um die durch den Generalimporteur umgebauten Fahrzeuge, die eine vernietete und nicht verschraubte Trennwand aufweisen.

Pritschenwagen

Pritschenwagen gemäß § 7 der Verordnung aus 1996 und zugleich gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung aus 2002

Bis 1996 ausgelaufene Modelle werden kursiv dargestellt.

MarkeModell
AixamAixam Pro Pritsche
Aixam Pro Van
ChevroletChevrolet C/K (Silverado)
Chevrolet Colorado
Chevrolet S 10
DaciaDacia Logan Pick-Up
DaewooDaewoo Pick Up Truck
DaihatsuDaihatsu Hijet Pick Up und Kipper
DFSKDFSK K01
DFSK K01H
DFSK K02
DFSK V21
DFSK V22
DodgeDodge Dakota
Dodge Ram Pick Up1)
FiatFiat Fiorino Pick Up
Fiat Fullback
Fiat Strada
FordFord F 150 Pick Up2)
Ford Ranger Pick Up3)
Ford Ranger Pick Up (USA)
Ford Ranger, ab Modelljahr 2019.75 (alle Modelle)
Ford Ranger (P703)4)
Ford Transit (Modellvarianten Einzelkabine und Doppelkabine)
HyundaiHyundai H350 (Pritschenwagen)
IsuzuIsuzu D-Max
Land RoverLand Rover Defender 90, 110 und 130 Pick Up
MahindraMahindra Type BX5 SR 4 BU Bolero Doppel Kabine – offene Ladepritsche
Mahindra Type BX5 SR 4 BU Bolero Single Kabine – offene Ladepritsche
Mahindra GOA Doppel Kabine
Mahindra GOA Single Kabine
MANMAN TGE (Pritschenwagen)
MazdaMazda B2200
Mazda B2500
Mazda BT-50
Mazda UN
MegaMega Multitruck Pick Up, Kipper, Muldenkipper und Alu Pritsche
MercedesMercedes Benz G Pick Up
Mercedes Benz G 6x6 Pick up
Mercedes-Benz Sprinter 907/910 Pritschenwagen
Mercedes Benz X-Klasse (470) Pick-Up
MitsubishiMitsubishi L200 Pick Up
NissanNissan Navara
Nissan NP300 Navara (Typ D231) Single Kabine
Nissan NP300 Navara (Typ D231) Doppel Kabine
Nissan Pick Up
OpelOpel Campo
PeugeotPeugeot 504 Pick Up
PiaggioPiaggio Ape 50
Piaggio Ape Classic
Piaggio Ape TM
Piaggio Porter Pick Up, Kipper und Muldenkipper
PuchPuch G Pick Up (Baumuster 5)
RenaultRenault Alaskan
Renault Express Pick Up
SkodaSkoda Pick Up 797 Pritsche oder mit Kastenaufbau
Skoda Pick Up 135 Pritsche oder mit Kastenaufbau
SsangYongSsangYong Actyon Sports
Ssangyong FJP D4 – Musso Sports
SsangYong Musso Grand, Varianten BETL-EEA13, BETL-EEA23 und BETL-DEA21
SuzukiSuzuki Jimny (LKW) Type FJ
Suzuki Samurai Pick Up
TataTata Xenon Single Kabine
Tata Xenon Doppel Kabine lang5)
ToyotaToyota Hi Lux
Toyota Landcruiser Pick Up
VWVW Amarok Pick Up
VW Amarok (ab Baujahr 2023)
VW Caddy

1) Vom Doppelkabinen-Pritschenwagen erfüllen die Fahrzeuge mit kurzer Ladefläche die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Pritschenwagens nicht.

2) Vom Doppelkabinen-Pritschenwagen (Modell "SuperCrew") erfüllen die Fahrzeuge mit kurzer Ladefläche die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Pritschenwagens nicht.

3) Vom Doppelkabinen-Pritschenwagen des Modells ab 2012 erfüllen nur die für den österreichischen Markt durch den Generalimporteur eingeführten Fahrzeuge die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Pritschenwagens.

4) Nicht jedoch in der Ausstattungsvariante „Raptor“.

5) Es handelt sich um die durch den Generalimporteur umgebauten Fahrzeuge mit längerer Pritsche.

Anmerkung:

Soweit die angeführten Pritschenwagen mit Doppelkabine erhältlich sind, erfüllen sie ebenfalls die Voraussetzungen der Verordnungen (siehe jedoch den nachstehend angeführten Erlass des BMFGZ BMF-010219/0265-VI/4/2007).

Pritschenwagen, die sich von einem Klein-Autobus bzw. Kleinbus im Sinne der Verordnungen herleiten, sind generell als Lastkraftwagen einzustufen und sind daher in der Liste der Pritschenwagen nicht angeführt.

Klein-Autobusse

Klein-Autobusse gemäß § 10 Z 1 der Verordnung aus 1996

Siehe jedoch auch Kleinbusse gemäß § 5 der Verordnung aus 2002.

MarkeModell
CitroenCitroen Jumpy Kombi
FiatFiat Scudo Kombi
HyundaiHyundai H-100 Bus
Hyundai Starex
MitsubishiMitsubishi L300 Bus
Mitsubishi L400 Bus
Mitsubishi Space Gear
PeugeotPeugeot Expert Kombi

Klein-Autobusse gemäß § 10 Z 2 der Verordnung aus 1996

Siehe jedoch auch Kleinbusse gemäß § 5 der Verordnung aus 2002.

Bis 1996 ausgelaufene Modelle werden kursiv dargestellt.

MarkeModell
ChevroletChevrolet Astro Van
Chevrolet Sport Van
Chevrolet Trans Sport
ChryslerChrysler Grand Voyager
CitroenCitroen Jumper Kombi
Citroen C 25 Kombi
FiatFiat Ducato Kombi
Fiat Ducato Panorama
FordFord Transit Kombi und Busse
GMCGMC/Savanna
HyundaiHyundai H-100 Bus (8-Sitzer, älteres Modell)
Hyundai Starex (7-Sitzer)
Hyundai Trajet Business
IvecoIveco Daily Combi und Iveco TurboDaily Combi
KIAKIA Carnival Super Station (ST)
MercedesMercedes Sprinter Kombi
Mercedes Vito Kombi
Mercedes V-Klasse
NissanNissan Urvan
Nissan Vanette Cargo Combi 8
Nissan Vanette
OpelOpel Movano Combi
Opel Vivaro Combi
PeugeotPeugeot Boxer Kombi und Luxusbus
Peugeot J5/J9/J7 Bus
RenaultRenault Grand Espace mit den Verankerungspunkten am Fahrzeugboden für die hinteren Sitze (nicht mit Gleitschienen)
Renault Master JD - Kombi
Renault Trafic Kombi
ToyotaToyota Hi Ace Bus
Toyota Previa
Toyota Lite Ace Bus
VWVW Caravelle, VW Caravelle GL, VW Caravelle Coach
VW Combi CL
VW FamilyVan
VW LT Kombi
VW Transporter Kombi
VW Multivan

Kleinbusse

Kleinbusse gemäß § 5 der Verordnung aus 2002

Im Folgenden werden die Fahrzeugtypen angeführt, die nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. Jänner 2002, RS C-409/99, als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinbusse anzusehen sind.

Bis 2002 ausgelaufene Modelle werden kursiv dargestellt.

MarkeModell
ChevroletChevrolet Astro Van
Chevrolet Sport Van
Chevrolet Trans Sport
Chevrolet Uplander
ChryslerChrysler Ram Van
Chrysler Voyager
Chrysler Grand Voyager
Chrysler Pacifica
CitroenCitroen Berlingo (Modelle ab 2009)
Citroen C8
Citroen C 25
Citroen Evasion
Citroen Jumper
Citroen Jumpy
Citroen Spacetourer
DFSKDFSK V27
FiatFiat Doblo (ab Modelljahr 2006)
Fiat Ducato
Fiat Scudo
Fiat Talento
Fiat Ulysse
FordFord Aerostar
Ford Galaxy
Ford Mercury Villager
Ford Tourneo Connect (alle Modelle)
Ford Tourneo Custom (alle Modelle)
Ford Transit (alle Modelle)
Ford Transit Connect (alle Modelle)
Ford Transit Custom (alle Modelle)
GAZGAZ Gazelle
GMCGMC/Savanna
HondaHonda Shuttle
HyundaiHyundai H-100
Hyundai Starex
Hyundai Staria
Hyundai Trajet
IsuzuIsuzu WFR, WFS 53 und Midi
IvecoIveco Daily
KIAKIA Carnival
LanciaLancia Phedra
Lancia Voyager
Lancia Z
MAN TGE
MazdaMazda E2000
Mazda E2200
Mazda MPV
MercedesMercedes-Benz Citan lang (420) und T-Klasse lang (420)
Mercedes-Benz Citan extralang (415)
Mercedes Sprinter
Mercedes-Benz Sprinter 907/910
Mercedes Viano
Mercedes Vito
Mercedes- Benz EQV (447)
Mercedes- Benz eVito Tourer (447)
Mercedes-Benz Vito (447)
Mercedes V-Klasse
Mercedes 207, 208, 209, 210, 307, 309, 310 und MB 100
Mercedes-Benz V-Klasse (447)
MitsubishiMitsubishi Grandis
Mitsubishi L 300
Mitsubishi L 400
Mitsubishi Space Gear
Mitsubishi Space Wagon ab Modelljahr 1999
NissanNissan e-NV200
Nissan Interstar
Nissan NFK Townstar (Evalia) lang
Nissan NV200
Nissan NV400
Nissan Primastar / Nissan NV300
Nissan Serena C23
Nissan Urvan
Nissan Vanette
Nissan Vanette Cargo
OpelOpel Combo (Modelle ab 2012)
Opel Movano
Opel Sintra
Opel Vivaro
Opel Vivaro Kombi
Opel Vivaro Life
Opel Zafira Life
PeugeotPeugeot Boxer
Peugeot Expert
Peugeot Expert Tepee
Peugeot Partner Tepee (Modelle ab 2009)
Peugeot Rifter
Peugeot Traveller
Peugeot J5/J9/J7
Peugeot 806
Peugeot 807
PontiacPontiac TransSport
RenaultRenault Espace (Modelle bis 2014)
Renault Grand Espace
Renault Grand Kangoo und Kangoo Maxi (Modelle ab 2012)
Renault Grand Kangoo (Modelle ab 2023)
Renault Master
Renault Trafic
SeatSeat Alhambra
SsangYongSsangYong Rodius
ToyotaToyota Avensis Verso
Toyota Hi Ace
Toyota Lite Ace
Toyota Previa
Toyota Proace
Toyota Proace City Verso
Toyota Sienna
VWVW Caddy (alle Modelle)
VW Caravelle
VW Crafter
VW Der neue VW Multivan
VW Eurovan
VW ID. Buzz langer Radstand
VW LT
VW Multivan
VW Sharan
VW Transporter, TransVan, Combi CL
VW Type 70

Anmerkung:

Wurde für ein Fahrzeug im Hinblick auf die mangelnde Kleinbus-Eigenschaft nach der Verordnung BGBlNr. 273/1996 hinsichtlich der Anschaffungskosten ein Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht, können die Veräußerung und die dauernde Entnahme des Fahrzeuges sowie auch die Überlassung eines solchen Fahrzeuges an eine Arbeitnehmerin/einen Arbeitnehmer für Privatfahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ohne Betriebskostenbeiträge der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers als nicht steuerbare Vorgänge behandelt werden. Die Bemessungsgrundlage für einen laufenden Eigenverbrauch ist bei diesen Fahrzeugen ohne Afa-Tangente anzusetzen.

 

Stand: 4. September 2024

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Checkliste Ankauf eines Autos aus einem EU-Staat

Checkliste Ankauf eines Autos aus einem EU-Staat

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Die steuerlichen Folgen hängen davon ab, ob der österreichische Käufer des Fahrzeuges ein Unternehmer oder ein Privater ist. Die Checkliste behandelt daher diese Fälle getrennt: Zuerst wird der Unternehmer als Käufer behandelt, anschließend der Fahrzeugimport durch einen Privaten.

Die Variante, dass nicht ein Unternehmer, sondern ein Privater aus einem EU-Staat auf der Verkäuferseite steht, hat wiederum andere steuerliche Folgen. Diesen in der Praxis eher seltenen Fall berücksichtigt die Checkliste nicht.

Verkäufer Unternehmer - Käufer Unternehmer

1. Schritt: Rechnung/Umsatzsteuer/Vorsteuer

Rechnung

Der österreichische Unternehmer erhält das Fahrzeug im Rahmen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung (ig. Lieferung).

Wichtige Rechnungsmerkmale: UID-Nummer des österreichischen Unternehmers, Nettorechnung (kein USt-Ausweis) mit folgendem Hinweis: steuerfreie ig. Lieferung.

Umsatzsteuer (USt)

Der österreichische Unternehmer (kann auch ein Kfz-Händler sein) hat den Erwerb mit 20 % (österreichischer) USt in Form der Erwerbsteuer zu versteuern. Der Erwerb ist in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) aufzunehmen.

Vorsteuer (VSt)

Gleichzeitig zur Erwerbsteuer kann ein VSt-Abzug vorgenommen werden, wenn es sich um ein VSt-abzugsberechtigtes Fahrzeug (siehe Liste der VSt-abzugsberechtigten Kfz) handelt oder wenn eine begünstigte Verwendung (Fahrschulkraftfahrzeug, Vorführkraftfahrzeug, Fahrzeug, das ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt ist, Kraftfahrzeug, das mindestens zu 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung dient) vorliegt.

Das Recht auf Vorsteuerabzug besteht auch für wurde auf bestimmte unternehmerisch genutzte Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen ohne CO2-Ausstoß (z. B. Elektrokraftfahrzeuge). Der volle Vorsteuerabzug steht zu, wenn die Anschaffungskosten € 40.000,00 nicht übersteigen. Für jene Pkw, deren Anschaffungskosten überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben darstellen (Anschaffungskosten über € 80.000,00) entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze.

Sonderfall: Ankauf von einem Kfz-Händler (Differenzbesteuerung)

Bei Gebrauchtwagen kann der Kfz-Händler (gewerbsmäßiger Wiederverkäufer) als Verkäufer die Differenzbesteuerung vornehmen. In diesem Fall wird eine Nettorechnung (kein USt-Ausweis) mit dem Hinweis der Anwendung der Differenzbesteuerung ausgestellt. Der Käufer (kann ebenfalls Kfz-Händler, aber auch ein „normaler“ Unternehmer sein) hat keine Erwerbsteuer abzuführen, ein VSt-Abzug ist nicht möglich.

Weiterverkauf durch den österreichischen Kfz-Händler:

Dieser kann die Differenzbesteuerung anwenden, wenn bei der Lieferung an ihn keine USt geschuldet oder erhoben worden ist. Dies ist der Fall, wenn beim Ankauf die Differenzbesteuerung angewendet worden ist oder bei Erwerb von einer Privatperson oder von einem steuerbefreiten Unternehmer.

Bei Neuwagen kann eine Differenzbesteuerung nicht vorgenommen werden.

Ein Kfz gilt dann als neu, wenn zumindest einer der zwei nachfolgenden Punkte erfüllt ist:

  • Die erste Inbetriebnahme bezogen auf den Zeitpunkt des Erwerbs liegt nicht mehr als sechs Monate zurück.
  • Das Kfz hat nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt.

Sind beide obigen Punkte erfüllt, liegt ein Neuwagen vor.

2. Schritt: Überführung nach Österreich

Das Fahrzeug muss mit einem Kennzeichen versehen und versichert sein. Der ausländische Händler sollte Ihnen ein Exportkennzeichen bzw. ein Überstellungskennzeichen mit entsprechender kurzfristiger Haftpflichtversicherung besorgen. Mit ausländischem Überstellungskennzeichen dürfen Sie aber nur einen Monat lang in Österreich fahren.

Das österreichische grüne Überstellungskennzeichen oder das blaue Kennzeichen ist nicht in allen Ländern zulässig. Diesbezüglich setzen Sie sich bitte mit einem Autofahrerklub in Verbindung.

Deutschland erachtet sowohl die Verwendung von Probekennzeichen als auch grüne Überstellungskennzeichen zur Überführung ins Ausland als unzulässig. Die Ausfuhr aus Deutschland erfolgt daher am leichtesten mit einem Ausfuhrkennzeichen, das Sie bei der Kfz - Zulassungsstelle erhalten. Zuvor benötigen Sie eine Kurzhaftpflichtversicherung (ARISA). Diese ist beim ADAC erhältlich.

3. Schritt: Typisierung/Einzelgenehmigung

EU-Betriebserlaubnis

Liegt für das Fahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis vor, muss das Fahrzeug nicht mehr eigens in Österreich genehmigt werden. Nachgewiesen wird diese Genehmigung durch den ausländischen Datenauszug, den ausländischen Typenschein, eine ausländische Zulassungsbescheinigung oder das COC-Papier.

Es ist eine sogenannte Übereinstimmungsbescheinigung (= COC-Papier = Certificate of Conformity; italienisch Dichiarazione di Conformita oder Certificato di Conformita) auszuhändigen. Sie muss im Original oder beglaubigter Abschrift vorliegen. Manche Prüfstellen verlangen bei fremdsprachlicher Fassung eine Übersetzung durch ein Dolmetschbüro. Im Regelfall übernimmt der Generalimporteur die Eintragung.

Wird ein Kraftfahrzeug ohne EU-Betriebserlaubnis importiert, ist eine Einzelgenehmigung oder unter gewissen Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung nötig.

Für Einzelgenehmigungen ist das beim Amt der Landesregierung zuständig.

4. Schritt: Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Die NoVA ist bei jeder erstmaligen Zulassung in Österreich fällig. Sie ist beim zuständigen Finanzamt bereits vor der Zulassung zu bezahlen. Dazu muss das Steuerformular NOVA 1 ausgefüllt werden. Der Steuersatz wird berechnet anhand der Gramm CO2/km.

Oldtimer unterliegen nicht der NoVA.

5. Schritt: Zulassung

Vor der Zulassung muss die Nova entrichtet und der Eintrag in die Genehmigungsdatenbank gemacht werden.

Sie benötigen:

Amtlichen Lichtbildausweis, Antragsformular, Typenschein bzw. Bestätigung der Prüfstelle bzw. Einzelgenehmigung, bzw. gültige Übereinstimmungserklärung, Kaufvertrag, Rechnung, Versicherungsbestätigung, Meldezettel, Finanzamtsbestätigung (NoVA bezahlt).

Zusätzlich bei einem Unternehmen:

  • Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
  • Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz

Hinweis zur Finanzamtsbestätigung: Die Bestätigung wird erst nach Bezahlung der NoVA ausgestellt.

Verkäufer Unternehmer – Käufer Privater

1. Schritt: Rechnung/Umsatzsteuer

Neu- oder Gebrauchtwagen?

Zuallererst ist festzustellen, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt.

Ein Kfz gilt dann als neu, wenn zumindest einer der zwei nachfolgenden Punkte erfüllt ist:

  • Die erste Inbetriebnahme bezogen auf den Zeitpunkt des Erwerbs liegt nicht mehr als sechs Monate zurück.
  • Das Kfz hat nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt.

Sind beide obigen Punkte erfüllt, liegt ein Neuwagen vor. In diesem Fall unterliegt der Kauf der österreichischen USt (= Bestimmungslandprinzip). Handelt es sich hingegen um einen Gebrauchtwagen, unterliegt der Kauf der USt des Verkäuferlandes (Ursprungslandprinzip).

Neuwagen

Rechnung

Der österreichische Private erhält das Fahrzeug im Rahmen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung (ig. Lieferung).

Wichtige Rechnungsmerkmale: Nettorechnung (kein USt-Ausweis) mit folgendem Hinweis: steuerfreie ig. Lieferung.

Umsatzsteuer

Der Private hat den Erwerb mit 20 % (österreichischer) USt im Wege der Einzelfahrzeugbesteuerung zu versteuern. Dazu ist die Steuererklärung NOVA 2 abzugeben.

Gebrauchtwagen

Rechnung/Umsatzsteuer

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens zahlen Sie als Privatperson die Umsatzsteuer des Verkäuferlandes direkt beim ausländischen Händler. Damit ist weder in Österreich noch im Exportland umsatzsteuerlich etwas zu veranlassen.

Bei Gebrauchtwagen kann der Kfz-Händler (= gewerblicher Wiederverkäufer) als Verkäufer die Differenzbesteuerung vornehmen. In diesem Fall wird eine Nettorechnung (kein USt-Ausweis) mit dem Hinweis der Anwendung der Differenzbesteuerung ausgestellt.

Auch in diesem Fall ist umsatzsteuerlich für Sie alles erledigt.

2. Schritt: Überführung nach Österreich

Wie beim Ankauf durch den Unternehmer.

3. Schritt: Typisierung/Einzelgenehmigung

Wie beim Ankauf durch den Unternehmer.

4. Schritt: Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Die NoVA ist bei jeder erstmaligen Zulassung in Österreich fällig. Sie ist beim Wohnsitzfinanzamt bereits vor der Zulassung zu bezahlen. Dazu muss das Steuerformular NOVA 2 ausgefüllt werden. Bemessungsgrundlage ist der Nettoverkaufspreis laut der ausländischen Rechnung. Der Steuersatz wird berechnet anhand der Gramm CO2/km.

Oldtimer unterliegen nicht der NoVA.

Definition Oldtimer im Regelfall:

  • Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen und ohne wesentliche Änderungen in ihrem Originalzustand sind.
  • Alle Fahrzeuge, die vor 1950 hergestellt worden sind.
  • Jüngere Fahrzeuge, die von besonderer geschichtlicher Bedeutung sind.

5. Schritt: Zulassung

Wie beim Ankauf durch den Unternehmer.

Stand: 1. Jänner 2024

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Checkliste Ankauf eines Autos aus einem Drittstaat

Checkliste Ankauf eines Autos aus einem Drittstaat

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1. Schritt: Rechnung/Umsatzsteuer

Beim Kauf überprüfen, ob Sie alle Unterlagen bekommen: Beglaubigter Kaufvertrag (die Beglaubigung ist nicht zwingend, allerdings kann sie bei der Zulassung verlangt werden); oder saldierte Rechnung, falls vorhanden EU-Betriebserlaubnis, Datenauszug, ausländischer Typenschein, Zulassungsbescheinigung, ausgefüllte Garantiekarte, Serviceheft, Betriebsanleitung, Ausfuhrerklärung des Exporteurs, Präferenznachweis (manche Länder).

2. Schritt: Grenzübertritt

Drittlandsgrenze

Ausfuhrbescheinigung

Die Ausfuhr muss beim Grenzübertritt bestätigt werden, um die ausländische Mehrwertsteuer vom ausländischen Händler refundiert zu erhalten.

Es muss der beglaubigter Kaufvertrag oder die saldierte Rechnung und ein Nachweis über das im Ausland entrichteten Entgelt vorgewiesen werden.

Österreichische Grenze (oder EU-Außengrenze)

Zoll

Das Fahrzeug muss an der Grenze den Zollorganen vorgeführt werden. Innerhalb der Amtsstunden werden die Zollformalitäten kostenlos erledigt.

Sie müssen den beglaubigten Kaufvertrag bzw. die saldierte Rechnung und die Zollanmeldung durchführen, Zoll entrichten, Verzollungsbestätigung ausstellen lassen. Bei der Einfuhr aus manchen Ländern müssen Sie auch die Präferenzbestätigung vorlegen.

Der Normalzollsatz beträgt 10 % vom Kaufpreis des Kraftfahrzeuges (zzgl. Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze).

Die Einfuhr aus manchen Ländern ist dagegen zollfrei, wenn ein Präferenznachweis vorhanden ist.

Dies ist nur bei Fahrzeugen möglich, die aus bestimmten Ländern importiert werden, wie z. B. Norwegen, Schweiz.

Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) beträgt 20 % vom Nettokaufpreis (zzgl. Die Lieferkosten zur EU-Außengrenze und dem Zollbetrag). Wenn der Wert vom Zoll angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten eines Sachverständigen (solche Schätzgutachten sind auch bei den Autofahrerklubs erhältlich) verlangt. Unternehmer können die EUSt – statt sie beim Zoll zu entrichten – in der UVA erklären, Private müssen die EUSt immer beim Zoll zahlen.

Vorsteuerabzug

Die EUSt kann in der UVA als Vorsteuer (VSt) abgezogen werden, wenn der Käufer ein Unternehmer ist und es sich um ein VSt-abzugsberechtigtes Fahrzeug (siehe Liste der VSt-abzugsberechtigten Kfz) handelt oder wenn eine begünstigte Verwendung (Fahrschulkraftfahrzeug, Vorführkraftfahrzeug, Fahrzeug, das ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt ist, Kraftfahrzeug, das mindestens zu 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung dient) vorliegt.

Das Recht auf Vorsteuerabzug besteht auch für bestimmte unternehmerisch genutzte Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen ohne CO2-Ausstoß (z. B. Elektrokraftfahrzeuge). Der volle Vorsteuerabzug steht zu, wenn die Anschaffungskosten € 40.000,00 nicht übersteigen. Für jene Pkw, deren Anschaffungskosten überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben darstellen (Anschaffungskosten über € 80.000,00) entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze.

3. Schritt: EU-Betriebserlaubnis

Liegt für das Fahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis vor, muss das Fahrzeug nicht mehr eigens in Österreich genehmigt werden. Nachgewiesen wird diese Genehmigung durch einen (ausländischen) Datenauszug, einen ausländischen Typenschein, eine ausländische Zulassungsbescheinigung oder ein COC-Papier. Die Daten müssen in die Genehmigungsdatenbank eingetragen sein. Das erledigt im Regelfall der Generalimporteur.

Das COC-Papier (Certificate of Conformity; italienisch Dichiarazione di Conformita oder Certificato di Conformita) ist eine Übereinstimmungserklärung. Sie bestätigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung den Voraussetzungen für eine EU-Betriebserlaubnis entsprochen hat.

Wird ein Kraftfahrzeug ohne EU-Betriebserlaubnis importiert, ist eine Einzelgenehmigung oder unter gewissen Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung nötig.

Eine Einzelgenehmigung ist nur möglich, wenn die nötigen Bestätigungen vom österreichischen Generalimporteur zur Verfügung gestellt werden. Es sollte unbedingt vor Kaufabschluss anhand von Fahrgestell- und Motornummer bei der Prüfstelle oder durch den Generalimporteur geprüft werden, ob das Fahrzeug zulassungsfähig ist. Erfragen Sie außerdem beim Generalimporteur, ob und zu welchem Preis die Bestätigung erteilt wird (unter Umständen ist auch eine deutsche TÜV-Bestätigung möglich).

4. Schritt: Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Die NoVA ist bei jeder erstmaligen Zulassung in Österreich fällig. Sie ist beim zuständigen Finanzamt bereits vor der Zulassung zu bezahlen. Dazu muss – wenn ein Unternehmer der Käufer ist – das Steuerformular NOVA 1, bzw. – wenn der Käufer ein Privater ist – das Formular NOVA 2 ausgefüllt werden. Bemessungsgrundlage ist der Nettoverkaufspreis laut der ausländischen Rechnung. Der Steuersatz wird berechnet anhand der Gramm CO2/km.

5. Schritt: Zulassung

Vor der Zulassung muss die NoVA entrichtet und der Eintrag in die Genehmigungsdatenbank gemacht werden.

Sie benötigen:

Amtlichen Lichtbildausweis, Antragsformular, Typenschein bzw. Bestätigung der Prüfstelle bzw. Einzelgenehmigung bzw. gültige Übereinstimmungserklärung, Kaufvertrag, Versicherungsbestätigung, Meldezettel, Finanzamtsbestätigung (NoVA bezahlt).

Hinweis zur Finanzamtsbestätigung: Die Bestätigung wird erst nach Bezahlung der vorläufigen NoVA ausgestellt.

Zusätzlich bei einem Unternehmen:

  • Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
  • Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz.

Die Checkliste gilt für jenen Fahrzeugkauf, bei dem der Verkäufer ein Unternehmer ist, der seinen Sitz in einem Drittstaat hat. Hinsichtlich der Käuferseite gelten die Ausführungen grundsätzlich sowohl für den Unternehmer als auch für den Privaten. Die abweichenden steuerlichen Behandlungen zwischen Unternehmer und Privaten betreffen den Vorsteuerabzug, die Art der Abfuhr der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und das Steuerformular für die NoVA. Die Abweichungen in diesen drei Bereichen werden bei den betreffenden Themenpunkten dargestellt.

Stand: 1. Jänner 2024

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Infos ums Auto

Infos ums Auto

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Geltendmachung der Kosten des laufenden Betriebes?

Ob ein Kfz dem Privat- oder Betriebsvermögen zugerechnet wird, hängt vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung ab. Wird das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, so zählt es zum Betriebsvermögen, bei einer betrieblichen Nutzung von weniger als 50 % ist es dem Privatvermögen zuzurechnen.

Kfz im Betriebsvermögen

Wird ein Kfz dem Betriebsvermögen zugerechnet, so sind als Aufwendungen für den Betrieb des Kfz neben den laufenden Betriebskosten (Benzin, Reparaturen, Versicherung) auch die Absetzung für Abnutzung (AfA) anzusetzen.

Bei der Berechnung der Abschreibung und der anschaffungskostenabhängigen Nutzungsaufwendungen (Kasko Versicherung, erhöhte Servicekosten, Zinsen, usw.) ist die Angemessenheitsgrenze von € 40.000,00 und die gesetzliche Mindestnutzungsdauer von acht Jahren zu berücksichtigen: Kostet der Pkw mehr als € 40.000,00, so sind die darüber hinausgehenden Anschaffungskosten steuerlich nicht absetzbar.

Kfz im Privatvermögen

Für ein Kfz, das sich im Privatvermögen der bzw. des Steuerpflichtigen befindet, besteht ein Wahlrecht, ob die auf den betrieblichen Anteil entfallenden tatsächlichen Kosten angesetzt oder das Kilometergeld von € 0,42 verrechnet werden. Das amtliche Kilometergeld kann höchstens für 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr angesetzt werden. (Liegt die Kilometerzahl für betriebliche Fahrten bei mehr als 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr wird in den meisten Fällen das Kfz ohnehin dem Betriebsvermögen zuzurechnen sein und folglich der tatsächliche Aufwand geltend zu machen sein.)

Wird das Kilometergeld abgesetzt, sind damit sämtliche Aufwendungen (auch Maut- und Parkgebühren) abgegolten. Nur Schäden aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfallkosten) können gegebenenfalls zusätzlich zum Kilometergeld geltend gemacht werden.

Wie kann nachgewiesen werden, zu welchem Anteil das Kfz für betriebliche Fahrten einerseits und zu privaten Fahrten andererseits verwendet wird?

Der Nachweis der Fahrtkosten kann mittels eines Fahrtenbuches bzw. durch andere Aufzeichnungen, die eine verlässliche Beurteilung ermöglichen, erbracht werden. Aus dem laufend geführten Fahrtenbuch müssen das Datum der betrieblichen Fahrt, Ort, Zeit und Kilometerstand jeweils am Beginn und am Ende der betrieblichen Fahrt, Zweck jeder einzelnen betrieblichen Fahrt und die Anzahl der gefahrenen Kilometer, aufgegliedert in betrieblich und privat gefahrene Kilometer, ersichtlich sein. Anhand der Aufteilung auf betriebliche und private Fahrten wird bei Geltendmachung der tatsächlichen Kosten ein Privatanteil ausgeschieden.

Welche Vorteile bringt ein Fiskal-Lkw?

Wenn Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs überlegen, gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Fiskal-Lkw zu erstehen.

Als Fiskal-Lkw gelten Kastenwagen, Kleinlastkraftwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse. Es gibt eine Liste vom Bundesministerium für Finanzen (BMF), in der alle Fiskal-Lkw verzeichnet sind.

Der Fiskal-Lkw bietet Ihnen verschiedene steuerliche Begünstigungen:

Einerseits ist ein Vorsteuerabzug möglich, andererseits ist eine kürzere steuerrechtliche Abschreibungsdauer statt der zwingenden acht Jahre erlaubt. Der Fiskal-Lkw zählt auch zu den begünstigten Wirtschaftsgütern, die maßgeblich sind für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

Darüber hinaus entfällt im Falle einer Anschaffung eines Fiskal-Lkw die Angemessenheitsprüfung, die normalerweise bei der Anschaffung eines Personenkraftwagens – so die Anschaffungskosten € 40.000,00 übersteigen – durchgeführt werden muss.

Welche Vorteile bringt ein Elektroauto (Pkw)?

Die Anschaffung eines Pkw mit 0 Gramm Emission (Elektroauto) für Ihr Unternehmen bietet Ihnen im Vergleich zur Anschaffung eines Pkw mit Verbrennungsmotor bei Vorliegen diverser Voraussetzungen verschiedene steuerliche Begünstigungen:

Bei Anschaffungskosten bis brutto € 40.000,00 ist ein Vorsteuerabzug zur Gänze möglich. Zwischen € 40.000,00 und € 80.000,00 ist dies zum Teil möglich, ab € 80.000,00 steht kein Vorsteuerabzug zu.

Das Elektroauto zählt auch zu den begünstigten Wirtschaftsgütern, die maßgeblich sind für den Investitionsfreibetrag (15 %).

Auch entfällt bei Elektroautos die Normverbrauchsabgabe (NOVA) und die motorbezogene Versicherungssteuer.

Nutzt eine Dienstnehmerin bzw. ein Dienstnehmer einen Elektro-Firmenwagen zu privaten Zwecken, so fällt kein Sachbezug an.

Leasing

Wird ein Fahrzeug geleast, ist zu unterscheiden: Liegt tatsächlich Miete vor (= Operating Leasing) oder handelt es sich um eine verdeckte Anschaffung (=Finanzierungsleasing).
Liegt Operating-Leasing vor, sind die Leasingraten in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig.
In den Fällen des „klassischen“ Finanzierungsleasings ist davon auszugehen, dass die Amortisation der Anschaffungskosten des Fahrzeuges konkret in der Leasingrate einkalkuliert ist. In diesem Fall ist ein „Aktivposten“ zu bilden. Dieser soll verhindern, dass die Mindestnutzungsdauer und die Angemessenheitsgrenze für Pkw dadurch umgangen werden, dass ein Fahrzeug geleast wird.
Im Ausmaß des Aktivpostens sind die Leasingraten vorerst nicht absetzbar.
Konkret errechnet sich der steuerliche Aktivposten wie folgt:

  Anschaffungskosten des Leasinggebers (max. die Angemessenheitsgrenze)
- abzgl. Restwert
  Zwischensumme
  dividiert durch Laufzeit des Leasingvertrages in Monaten
Tilgungskomponente
   
  Tilgungskomponente x Anzahl der Monate
- abzgl. Abschreibung im Falle des Kaufes
Aktivposten jährlich

Der Aktivposten ist nicht endgültig verloren. Wird der Pkw am Ende der Leasingdauer dem Leasinggeber zurückgestellt, kann die Summe der in der Leasingzeit angesammelten Aktivposten beim Leasingnehmer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Wird er gekauft, ist der Aktivposten als Teil der Anschaffungskosten zu behandeln und auf die Restnutzungsdauer abzuschreiben.

Privatnutzung des Betriebs-Pkws durch Dienstnehmer sind steuerpflichtige Sachbezüge

Besteht für eine Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Firmen-Kfz privat zu nutzen, so ist grundsätzlich ein Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal € 960,00 monatlich, als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu versteuern. Für Kraftfahrzeuge mit einem geringem CO2-Emissionswert (abhängig vom Grenzwert im Jahr der Anschaffung bzw. Erstzulassung) sind jedoch nur 1,5 % bzw. maximal € 720,00 anzusetzen.

Wird das Fahrzeug im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten von höchstens 500 km monatlich benützt, so ist der halbe Sachbezugswert anzusetzen. Er beträgt seit Jahresbeginn 1 % bzw. 0,75 % der Anschaffungskosten – maximal € 480,00 bzw. € 360,00.

Kein Sachbezug ist anzusetzen bei Kraftfahrzeugen mit null Gramm CO2-Emissionswert pro Kilometer (Elektroautos – keine Hybridmodelle).

Stand: 1. Jänner 2024

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

FAQ – Autos

FAQ – Autos

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Was versteht man eigentlich unter der „Luxustangente“?

Aufwendungen für Pkw werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie betrieblich veranlasst und angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenze für die Anschaffung eines Pkws beträgt € 40.000,00.

Die Angemessenheitsgrenze der Anschaffungskosten umfassen neben dem Nettopreis auch die USt, die NoVA und auch alle Kosten für Sonderausstattungen (Klimaanlage, Alufelgen, Sonderlackierungen, ABS, Airbag, Allradantrieb, serienmäßig eingebautes Autoradio, serienmäßig eingebautes Navigationsgerät usw.). Selbstständig bewertbare Sonderausstattungen gehören nicht zu den Anschaffungskosten (nachträglich eingebautes Navigationsgerät oder Computer-Fahrtenbuch). Anschaffungskostenabhängige Nutzungsaufwendungen (Kasko-Versicherung, usw.) sind im entsprechenden Ausmaß zu kürzen.

Anschaffungskostenunabhängige Nutzungsaufwendungen wie Treibstoffkosten sind in voller Höhe abzugsfähig.

Bei Gebraucht-Pkw ist für die Ermittlung der Luxustangente der Neupreis maßgeblich, sofern das Kfz nicht älter als fünf Jahre ist. Ist der Pkw älter als fünf Jahre, wird auf die tatsächlichen Anschaffungskosten abgestellt.

Das Überschreiten der Angemessenheitsgrenze wirkt sich insofern auf den steuerlichen Gewinn aus, als die jährliche Abschreibung (in der Mehr-Weniger-Rechnung) zu kürzen ist. Die Kürzung ist um jenes prozentuelle Ausmaß vorzunehmen, in dem die tatsächlichen Anschaffungskosten die € 40.000,00 überschreiten.

Folgendes Beispiel zur Veranschaulichung:

Ein Pkw wird um € 48.000,00 (inkl. USt und NoVA) angeschafft. Unter Anwendung der Angemessenheitsgrenze von € 40.000,00 beträgt die Luxustangente 16,67 %. Legt man als Abschreibungsdauer die steuerlich zwingenden acht Jahre zugrunde, beträgt die jährliche Abschreibung € 6.000,00. Diese wird nun um die Luxustangente von 16,67 % (= € 1.000,00) gekürzt, sodass sich der steuerliche Gewinn um € 1.000,00 erhöht. Betragen die anschaffungskostenabhängigen Nutzungsaufwendungen, z. B. € 3.600,00 pro Jahr, sind sie noch um 16,67 % (= € 600,00) zu kürzen, sodass sich der steuerliche Gewinn um € 600,00 erhöht.

Was ist ein Fiskal-Lkw?

Wenn Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs überlegen, gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Fiskal-Lkw zu erstehen.

Als Fiskal-Lkw gelten Kastenwagen, Kleinlastkraftwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse. Es gibt eine Liste vom Bundesministerium für Finanzen (BMF), in der alle Fiskal-Lkw verzeichnet sind.

Wird ein Fiskal-Lkw nach dem Kauf umgebaut, kann das zum Verlust der steuerlichen Vorteile führen.

Welche Vorteile bringt ein Fiskal-Lkw?

Der Fiskal-Lkw bietet Ihnen verschiedene steuerliche Begünstigungen:

Einerseits ist ein Vorsteuerabzug möglich, andererseits ist eine kürzere steuerrechtliche Abschreibungsdauer statt der zwingenden acht Jahre erlaubt. Der Fiskal-Lkw zählt auch zu den begünstigten Wirtschaftsgütern, die maßgeblich sind für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

Darüber hinaus entfällt im Falle einer Anschaffung eines Fiskal-Lkw die Angemessenheitsprüfung, die normalerweise bei der Anschaffung eines Personenkraftwagens – so die Anschaffungskosten € 40.000,00 übersteigen – durchgeführt werden muss.

Welche Vorteile bringt ein Elektroauto (Pkw)?

Die Anschaffung eines Pkw mit 0 Gramm Emission (Elektroauto) für Ihr Unternehmen bietet Ihnen im Vergleich zur Anschaffung eines Pkw mit Verbrennungsmotor bei Vorliegen diverser Voraussetzungen verschiedene steuerliche Begünstigungen:

Bei Anschaffungskosten bis brutto € 40.000,00 ist ein Vorsteuerabzug zur Gänze möglich. Zwischen € 40.000,00 und € 80.000,00 ist dies zum Teil möglich, ab € 80.000,00 steht kein Vorsteuerabzug zu.

Das Elektroauto zählt auch zu den begünstigten Wirtschaftsgütern, die maßgeblich sind für den Investitionsfreibetrag (15%).

Auch entfällt bei Elektroautos die Normverbrauchsabgabe (NOVA) und die motorbezogene Versicherungssteuer.

Nutzt eine Dienstnehmerin bzw. ein Dienstnehmer einen Elektro-Firmenwagen zu privaten Zwecken, so fällt kein Sachbezug an.

Soll ich bei meinem Auto, das ich in meinem Unternehmen benutze, das Kilometergeld oder die tatsächlichen Kosten verrechnen?

Das Kilometergeld oder die tatsächlichen Kosten können dann verrechnet werden, wenn sich das Auto im Privatvermögen befindet. Wird das Auto dem Betriebsvermögen zugerechnet, können nur die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden.

Ob ein Kfz dem Privat- oder Betriebsvermögen zugerechnet wird, hängt vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung ab. Wird das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, so zählt es zum Betriebsvermögen, bei einer betrieblichen Nutzung von weniger als 50 % ist es dem Privatvermögen zuzurechnen.

Welche steuerlichen Einschränkungen muss ich beachten, wenn das Kfz im Betriebsvermögen ist?

Wird ein Kfz dem Betriebsvermögen zugerechnet, so sind als Aufwendungen für den Betrieb des Kfz neben den laufenden Betriebskosten (Benzin, Reparaturen, Versicherung) auch die Absetzung für Abnutzung (AfA) anzusetzen.

Bei der Berechnung der Abschreibung und der anschaffungskostenabhängigen Nutzungsaufwendungen (Kasko Versicherung, Haftpflichtversicherungsprämie inkl. motorbezogener Versicherungssteuer, erhöhte Servicekosten, Zinsen, usw.) ist die Angemessenheitsgrenze von € 40.000,00 und die gesetzliche Mindestnutzungsdauer von acht Jahren zu berücksichtigen: Kostet der Pkw mehr als € 40.000,00, so sind die darüber hinausgehenden Anschaffungskosten steuerlich nicht absetzbar.

Welche steuerlichen Besonderheiten sind zu berücksichtigen, wenn das Kfz im Privatvermögen ist?

Für ein Kfz, das sich im Privatvermögen des Steuerpflichtigen befindet, besteht ein Wahlrecht, ob die auf den betrieblichen Anteil entfallenden tatsächlichen Kosten angesetzt werden oder das Kilometergeld von € 0,42 verrechnet wird. Das amtliche Kilometergeld kann höchstens für 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr angesetzt werden. Liegt die Kilometerzahl für betriebliche Fahrten bei mehr als 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr, wird in den meisten Fällen das Kfz ohnehin dem Betriebsvermögen zuzurechnen sein und folglich der tatsächliche Aufwand geltend zu machen sein.

Wird das Kilometergeld abgesetzt, sind damit sämtliche Aufwendungen (auch Maut- und Parkgebühren) abgegolten. Nur Schäden aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfallkosten) können gegebenenfalls zusätzlich zum Kilometergeld geltend gemacht werden.

Wie kann nachgewiesen werden, zu welchem Anteil das Kfz für betriebliche Fahrten einerseits und zu privaten Fahrten andererseits verwendet wird?

Der Nachweis der Fahrtkosten kann mittels eines Fahrtenbuches bzw. durch andere Aufzeichnungen, die eine verlässliche Beurteilung ermöglichen, erbracht werden. Aus dem laufend geführten Fahrtenbuch müssen das Datum der betrieblichen Fahrt, Ort, Zeit und Kilometerstand jeweils am Beginn und am Ende der betrieblichen Fahrt, Zweck jeder einzelnen betrieblichen Fahrt und die Anzahl der gefahrenen Kilometer, aufgegliedert in betrieblich und privat gefahrene Kilometer, ersichtlich sein. Anhand der Aufteilung auf betriebliche und private Fahrten wird bei Geltendmachung der tatsächlichen Kosten ein Privatanteil ausgeschieden.

Wird kein Fahrtenbuch verwendet, steht es der bzw. dem Steuerpflichtigen frei, seinen Privatanteil selbst zu schätzen. Eigene Schätzungen werden allerdings grundsätzlich angezweifelt. Die Finanzbehörde muss in jedem Einzelfall möglichst alle Umstände berücksichtigen, die zu einem möglichst richtigen Ergebnis einer Schätzung kommen.

Der Umstand, dass kein Fahrtenbuch geführt wurde, darf auch nicht zu einer „Strafschätzung“ führen bzw. rechtfertigt nicht die Annahme der Behörde, es habe überhaupt keine betriebliche Nutzung des Pkw stattgefunden.

Ich will meinem Dienstnehmer einen Firmen-Pkw zur Verfügung stellen. Wie stelle ich den Privatanteil fest?

Besteht für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit ein Firmen-Kfz privat zu nutzen, so ist grundsätzlich ein Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal€ 960,00 monatlich, als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu versteuern.

Für Kraftfahrzeuge mit einem geringem CO2-Emissionswert sind jedoch nur 1,5 % bzw. maximal € 720,00 anzusetzen.

Bei Anschaffungen in 2020 gilt:

Erstzulassung des Pkw bis zum 31.3.2020:

Es gilt die Grenze bei 118 g CO2/km bezogen auf das NEFZ-Prüfverfahren (alte Sachbezugswerteverordnung).

Erstzulassung des Pkw ab dem 1.4.2020:

Ist der WLTP-Emissionswert im Typen- bzw. Zulassungsschein ausgewiesen gilt die neue Grenze von 141 g CO2/km (neue Sachbezugswerteverordnung).

Ist der WLTP-Emissionswert im Typen- bzw. Zulassungsschein NICHT ausgewiesen gilt die Grenze von 118 g CO2/km entsprechend der alten Sachbezugswerteverordnung.

Der CO2-Emissionswert von 141 g/km bezogen auf den WLTP-Emissionswert verringert sich beginnend ab dem 2021 bis 2025 um jährlich 3 Gramm. Die CO2-Emissionswert-Grenze bezieht sich auf das Jahr der erstmaligen Zulassung.

Bei Erstzulassungen des Pkw im Jahr 2024 gilt also ein Grenzwert von 129 g CO2/km bezogen auf den WLTP-Emissionswert.

Wird das Fahrzeug im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten von höchstens 500 km monatlich benützt, so ist der halbe Sachbezugswert anzusetzen. Er beträgt seit Jahresbeginn 1 % bzw. 0,75 % der Anschaffungskosten – maximal € 480,00 bzw. € 360,00.

Kein Sachbezug ist anzusetzen bei Kraftfahrzeugen mit null Gramm CO2-Emissionswert pro Kilometer (Elektroautos – keine Hybridmodelle).

Stand: 1. Jänner 2024

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Checkliste Leasing eines Autos aus einem Drittstaat

Checkliste Leasing eines Autos aus einem Drittstaat

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Die Checkliste gilt für das Fahrzeugleasing, bei dem der (unternehmerische) Leasinggeber seinen Sitz im Drittland hat.

1. Schritt: Rechnung/Umsatzsteuer/Vorsteuer?

Rechnung/Umsatzsteuer (USt)

Die Rechnung ist ohne USt auszustellen. Der österreichische Unternehmer hat dann 20 % Umsatzsteuer an das österreichische Finanzamt abzuführen.

Vorsteuer (VSt)

Der österreichische Unternehmer kann die USt als VSt abziehen, wenn es sich um ein VSt-abzugsberechtigtes Fahrzeug (siehe Liste der VSt-abzugsberechtigten Kfz) handelt oder wenn eine begünstigte Verwendung (Fahrschulkraftfahrzeug, Vorführkraftfahrzeug, Fahrzeug, das ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt ist, Kraftfahrzeug, das mindestens zu 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung dient) vorliegt.

Das Recht auf Vorsteuerabzug besteht auch für bestimmte unternehmerisch genutzte Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen ohne CO2-Ausstoß (z. B. Elektrokraftfahrzeuge) ausgedehnt. Der volle Vorsteuerabzug steht zu, wenn die Anschaffungskosten € 40.000,00 nicht übersteigen. Für jene Pkw, deren Anschaffungskosten überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben darstellen (Anschaffungskosten über € 80.000,00) entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze.

Kurz- oder langfristige Vermietung?

Laut den Umsatzsteuerrichtlinien ist für die Unterscheidung, ob eine kurz- oder eine langfristige Vermietung vorliegt, die tatsächliche Nutzungsdauer des Beförderungsmittels maßgebend, auch wenn die vertraglich vereinbarte Laufzeit davon abweicht.

Kurzfristige Vermietung (bis 30 Tage): Bei der kurzfristigen Vermietung wird der Leistungsort danach bestimmt, wo das Beförderungsmittel dem Leistungsempfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird.

2. Schritt: Zulassung

Sie benötigen:

Amtlichen Lichtbildausweis, Antragsformular, Typenschein bzw. Bestätigung der Prüfstelle bzw. Einzelgenehmigung bzw. gültige Übereinstimmungserklärung, Kaufvertrag, Versicherungsbestätigung, Meldezettel, Finanzamtsbestätigung (Nova bezahlt). Hinweis zur Finanzamtsbestätigung: Die Bestätigung wird erst nach Bezahlung der vorläufigen NoVA ausgestellt.

Die Schritte der Überführung nach Österreich, Abfuhr der NoVA und der Typisierung werden in aller Regel durch den Leasinggeber durchgeführt.

Stand: 1. Jänner 2024

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Checkliste Leasing eines Autos aus einem EU-Staat

Checkliste Leasing eines Autos aus einem EU-Staat

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Die Checkliste berücksichtigt jenes Leasing, bei dem der Leasinggeber seinen Sitz in einem EU-Staat hat. Die Ausführungen gelten für die langfristige Vermietung und nur für den Unternehmer.

1. Schritt: Rechnung/Umsatzsteuer/Vorsteuer

Hat das ausländische Leasingunternehmen keinen Sitz im Inland oder keine Betriebsstätte, die an der Erbringung der Leistung beteiligt ist, muss die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden.

Die Steuerschuld geht auf den Leasingempfänger über (Reverse Charge).

Der österreichische Unternehmer hat dann 20 % Umsatzsteuer an das österreichische Finanzamt abzuführen. Diese Umsatzsteuer kann sich der Unternehmer im Regelfall bei Pkw Leasing nicht wieder abziehen.

Er kann die an das Finanzamt abgeführte USt als Vorsteuer nur dann wieder abziehen, wenn es sich um ein VSt-abzugsberechtigtes Fahrzeug (siehe Liste der VSt-abzugsberechtigten Kfz) handelt oder wenn eine begünstigte Verwendung (Fahrschulkraftfahrzeug, Vorführkraftfahrzeug, Fahrzeug, das ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt ist, Kraftfahrzeug, das mindestens zu 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung dient) vorliegt.

Das Recht auf Vorsteuerabzug besteht auch für bestimmte unternehmerisch genutzte Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen ohne CO2-Ausstoß (z. B. Elektrokraftfahrzeuge) ausgedehnt. Der volle Vorsteuerabzug steht zu, wenn die Anschaffungskosten € 40.000,00 nicht übersteigen. Für jene Pkw, deren Anschaffungskosten überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben darstellen (Anschaffungskosten über € 80.000,00) entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze.

Kurz- oder langfristige Vermietung?

Laut den Umsatzsteuer Richtlinien ist für die Unterscheidung, ob eine kurz- oder eine langfristige Vermietung vorliegt, die tatsächliche Nutzungsdauer des Beförderungsmittels maßgebend, auch wenn die vertraglich vereinbarte Laufzeit davon abweicht.

Kurzfristige Vermietung (bis 30 Tage): Bei der kurzfristigen Vermietung wird der Leistungsort danach bestimmt, wo das Beförderungsmittel dem Leistungsempfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird.

2. Schritt: Zulassung

Sie benötigen:

Amtlichen Lichtbildausweis, Antragsformular, Typenschein bzw. Bestätigung der Prüfstelle bzw. Einzelgenehmigung bzw. gültige Übereinstimmungserklärung, Kaufvertrag, Versicherungsbestätigung, Meldezettel, Finanzamtsbestätigung (Nova bezahlt). Hinweis zur Finanzamtsbestätigung: Die Bestätigung wird erst nach Bezahlung der vorläufigen NoVA ausgestellt.

Die Überführung nach Österreich, die Abfuhr der NoVA und die Typisierung werden in aller Regel durch den Leasinggeber durchgeführt.

Stand: 1. Jänner 2024

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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