Jahresabschluss und Steuererklärung
Wir ziehen für Sie Bilanz.
Alle Unternehmen - mit Ausnahme von kleinen Gewerbetreibenden und Freiberuflern - sind gesetzlich verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss hat ein getreues Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage eines Unternehmens zu vermitteln. Er informiert über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und ist die Grundlage für die jährliche Steuerbemessung und Sozialversicherung der Selbständigen. Da sämtliche Ertragsteuern die Substanz des Unternehmens aushöhlen, ist dieses Fachgebiet von zentraler Bedeutung.
Die Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen gehört zu unseren Kernkompetenzen. Vertrauen Sie unserer Erfahrung im zunehmend komplexer werdenden regulatorischen Umfeld.
Hier ein Auszug aus unserem Leistungskatalog:
-
Jahresabschlüsse aller Rechtsformen einschliesslich Steuererklärungen
-
Konzernabschlüsse unter Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuchgericht
-
Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen und persönliche Steuererklärungen
-
Bemessung der Sozialversicherung der Selbständigen nach erfolgtem Jahresabschluss
-
Betriebswirtschaftliche Analysen
-
Sonder- und Zwischenabschlüsse
-
Jahresabschlussgespräch mit Blick auf die Zukunft (Unternehmensstrategie, Liquiditätsvorschau etc.)